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Vernehmlassung zur Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben

28.02.2024

Das Thema eines schweizweiten Erdbebenversicherungs-Obligatoriums gelangt seit Jahren immer wieder auf das politische Parkett. Bisher wurden sämtliche Bestrebungen hierzu abgelehnt. Weder war ein solches Obligatorium im Parlament mehrheitsfähig, noch kam ein interkantonales Konkordat zustande.

In Umsetzung der Motion (20.4329) «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» nimmt nun der Bundesrat einen erneuten Anlauf. Der Bund soll mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung die Kompetenz erhalten,

  1. Vorschriften zu erlassen, die auf den Schutz von Personen und Sachwerten im Falle eines Erdbebens abzielen und
  2. zur Finanzierung der Gebäudeschäden von den Gebäudeeigentümern nach einem Schadenbeben einen bestimmten Beitrag zu erheben.

Der HEV Schweiz hat sich seit jeher gegen ein schweizweites Erdbeben­versicherungs-Obligatorium und damit auch gegen die mit der Motion geforderte Eventualverpflichtung im Rahmen der parlamentarischen Debatte ausgesprochen. Der HEV Schweiz lehnt entsprechend den vorliegend in Vernehmlassung geschickten Vorschlag ab. Die ausführliche Begründung kann der Stellungnahme entnommen werden.